Der Gesetzantrag sieht dazu eine Änderung des § 58 Absatz 1 Nummer 8a Luftverkehrsgesetz (LuftVG) vor. Damit reagieren die Antragsteller auf die Zunahme an verspäteten Starts und Landungen innerhalb dieser Ruhezeiten. Sie gehen dabei von der Annahme aus, dass Fluggesellschaften zu einem wesentlichen Teil die Flugplanung inklusive der Disposition ihrer Flugzeuge bestimmen. Sie können daher auch maßgeblich Einfluss auf die Einhaltung der Nachtflugbeschränkungen nehmen, um die Bevölkerung vor Fluglärm zu schützen. Da der verantwortliche Pilot außerdem seine Entscheidung im Spannungsfeld zwischen arbeitsvertraglicher Loyalität einerseits und Einhaltung der Flugbetriebsbeschränkungsregelungen andererseits zu treffen habe, erscheine es nicht angemessen, nur gegen diesen ein Bußgeld verhängen zu können.
Verfahrensstand:
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 19.10.2018 beschlossen, den Gesetzesantrag beim Deutschen Bundestag einzubringen. Den Beschluss finden Sie <link file:123167 _blank download>hier.