Inhalt
Der zustimmungsbedürftige Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz sieht vor, die Entschädigung für eine zu Unrecht erlittene Freiheitsentziehung auf Grund gerichtlicher Entscheidung von derzeit 11 Euro auf künftig 25 Euro pro Hafttag zu erhöhen. Hintergrund ist, dass der Staat für eine Freiheitsentziehung auf Grund gerichtlicher Entscheidung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen eine Geldentschädigung gewährt, sofern gerichtlich festgestellt wurde, dass die Freiheitsentziehung letztlich zu Unrecht erfolgt ist. Die Entschädigung erfasst dabei nicht nur den Ersatz des Vermögensschadens, sondern daneben den Ersatz des immateriellen Schadens. Der bisherige Pauschbetrag von 11 Euro pro Hafttag blieb seit mehr als 20 Jahren unverändert und wird nunmehr angemessen auf 25 Euro angehoben.
Verfahrensstand
Der Gesetzesantrag wurde am 11.02.2009 beim Bundesrat eingebracht. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 06.03.2009 einstimmig beschlossen, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 28.05.2009 verabschiedet. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10.07.2009 dem Gesetz einstimmig zugestimmt.
Den vollständigen Text des Gesetzes finden Sie hier (pdf-Download).
Die Rede von Justizminister Dr. Heinz Georg Bamberger vom 10. Juli 2009 finden Sie hier (pdf-Dokument).