Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesaus- bildungsförderungsgesetzes (BAföG)

Gesetzentwurf der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen und Rheinland-Pfalz vom 27.4. 2018

Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen und Rheinland-Pfalz zielt darauf ab, das Ausbildungsförderungsrecht hinsichtlich der Mechanismen der Festsetzung von Freibeträgen, Bedarfssätzen und Sozialpauschalen im Sinne einer automatisierten, an der Einkommens- und Preisentwicklung orientierten Anpassung neu zu gestalten. Konkretes Ziel ist die Anhebung des Erhöhungsbetrages für Wohnbedarf. Darüber hinaus soll eine nachweisabhängige Bedarfskomponente eingeführt, um den unterschiedlichen Mieten zu entsprechen. Die Erhöhung des Betrages für Mietkosten führt automatisch zu einer entsprechenden Anhebung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge der Auszubildenden, die gleichsam durch eine Anpassung der nach dem BAföG vorgesehenen Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge aufgefangen werden soll.

Verfahrensstand

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27.04.2018 entgegen dem Votum des Landes Rheinland-Pfalz gegen die Einbringung des Gesetztes beim Deutschen Bundestag gestimmt.

Den Antrag können Sie <link file:113088 _blank download>hier finden.

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