Inhalt
Ziel des Gesetzentwurfes ist die Einführung eines subjektiven Anspruchs auf ein Guthabenkonto mit Basisfunktionen, um allen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von ihrer finanziellen Situation die Teilhabe am wirtschaftlichen und sozialen Leben zu gewährleisten („Girokonto für jedermann“). Hinsichtlich des seit 2010 bestehenden Anspruchs auf Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto werden ergänzende Regelungen zum Leistungsumfang und zu den Kosten vorgeschlagen. Überhöhten Gebühren soll so vorgebeugt werden.
Verfahrensstand
Der Gesetzentwurf wurde in der 890. Sitzung des Bundesrates am 25.11.2011 zur Beratung in die Ausschüsse überweisen. Der Bundesrat hat in seiner 891. Sitzung am 16.12.2011 die Einbringung des Gesetzentwurfes beim Deutschen Bundestag mehrheitlich abgelehnt.
Den Text des Gesetzentwurfes können Sie <link http: www.bundesrat.de _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier finden.