Inhalt
In der Entschließung spricht sich der Bundesrat für die Strafbarkeit gewerblicher Sterbehilfe und zugleich für die Stärkung der Palliativmedizin und der Hospizarbeit aus. Er schlägt vor, insbesondere das Betreiben eines Gewerbes zur Suizidbeihilfe sowie das gewerbliche Anbieten und Vertreiben von Mitteln zur Selbsttötung noch in diesem Jahr durch ein neues Gesetz unter Strafe zu stellen. Damit soll insbesondere kommerzielle Sterbehilfe verboten werden.
Der Antrag wurde von den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen vorgelegt.
Verfahrensstand
Der Bundesrat hat den Entschließungsantrag in seiner 846. Sitzung am 4.7.2008 mit breiter Mehrheit beschlossen.
Den vollständigen Text der Bundesratsinitiativen Bundesrats-Drucksache 436/08 (Beschluss) finden Sie hier (pdf-Download).