Inhalt
Mit dem Gesetzentwurf soll der im geltenden deutschen Staatsangehörigkeitsrecht bestehende Grundsatz der Vermeidung vom Mehrstaatigkeit aufgehoben ("doppelte Staatsbürgerschaft") werden.
Die weitgehende Zulassung der Mehrstaatigkeit soll sowohl beim Erwerb - insbesondere bei der Einbürgerung - als auch hinsichtlich des Verlustes der deutschen Staatsangehörigkeit - also etwa dem automatischen Verlust bei Antragserwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit - verwirklicht werden. Letzteres umfasst auch die sogenannte Optionspflicht. Nach dieser Regelung müssen sich bestimmte Kinder ausländischer Eltern, die mit ihrer Geburt auch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben, ab Ihrem 18. Geburtstag grundsätzlich für ihre deutsche oder ihre ausländische Staatsangehörigkeit entscheiden. Diese Regelung wird nach dem Entwurf ersatzlos gestrichen.
Mit den im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderungen wäre eines der wichtigsten Hemmnisse für mehr Einbürgerungen und bessere Integration beseitigt.
In einer begleitenden Entschließung werden zudem - auf Initiative des Landes Rheinland-Pfalz - auch Lösungen für andere bedeutende Probleme des bestehenden Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsrechts gefordert: Das Staatsangehörigkeitsrecht ist insgesamt dringend reformbedürftig ist. Um ein modernes, praktikables und einbürgerungsfreundliches Staatsangehörigkeitsrecht zu erreichen, sind weitere, über den vorgelegten Gesetzentwurf hinausgehende Reformschritte zu unternehmen. Handlungsfelder und Zieleinstellungen hierzu sind u. a.:
- vereinfachte und transparente Verfahren zur Beschleunigung von Einbürgerungen;
- Schaffung eines realistischen Angebots für eine rasche Einbürgerung für ältere Menschen und insbesondere für die erste Einwanderergeneration (Würdigung der Lebensleistung der ersten Generation und ihres Beitrags zu Wohlstand und Entwicklung Deutschlands);
- angemessene Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Betroffenen;
- bessere Berücksichtigung bestimmter Aufenthaltstitel und Aufenthaltszeiten für die Einbürgerung, etwa bei Aufenthalten zu Studienzwecken oder aus humanitären Gründen;
- und außerdem die Zielstellung, dass mehr in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern von Geburt an Deutsche werden können.
Verfahrensstand
Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf in seiner 912. Sitzung am 5. Juli 2013 beschlossen und damit beim Deutschen Bundestag eingebracht. Zugleich hat er die begleitende Entschließung gefasst und damit weitere Verbesserungen im Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsrecht gefordert.
Den Beschluss des Bundesrates können Sie <link http: www.bundesrat.de external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier finden.