| Bundesratsdrucksache 136/13

Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MinLohnG)

Gesetzentwurf der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein vom 01.03.2013

Inhalt

Mit dem Gesetz soll ein bundesweiter Mindestlohn eingeführt und so eine Ausweitung des Niedriglohnsektors in Deutschland unterbunden werden. Schließlich erhielten nach Auswertungen des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2010 20,6 Prozent der Beschäftigten trotz Vollzeitarbeit eine geringe Bezahlung. Die durchschnittlichen Stundenlöhne im Niedriglohnsektor betrugen in Westdeutschland 6,68 Euro und in Ostdeutschland 6,52 Euro. Rund 2,5 Millionen Beschäftigte verdienten weniger als 6 Euro und knapp 1,4 Millionen Menschen sogar weniger als 5 Euro pro Stunde.

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz will mit dem Gesetzentwurf die unabdingbare Zahlung eines Mindestlohns festschreiben sowie Regelungen zur Findung des Mindestlohns schaffen. Der Mindestlohn soll mindestens 8,50 Euro brutto je Zeitstunde betragen. Zur Festsetzung des Mindestlohns soll das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Mindestlohnkommission errichten.

Verfahrensstand

Der Gesetzentwurf wurde in der 907.Bundesratssitzung am 01. März 2013 eingebracht und vom Bundesrat beschlossen. Die Bundesregierung wird ihn dem Deutschen Bundestag zur weiteren Beratung zuleiten

Der Gesetzentwurf ist <link http: www.bundesrat.de _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier (Pdf-Download) abrufbar.

Die Rede von Ministerpräsidentin Malu Dreyer können Sie <link http: www.bundesrat.de shareddocs downloads de plenarprotokolle _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier (Pdf-Download) nachlesen.

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