Inhalt
Nach der im Staatsangehörigkeitsrecht verankerte sog. Optionspflicht müssen sich bestimmte Kinder ausländischer Eltern, die mit ihrer Geburt auch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben, ab ihrem 18. Geburtstag grundsätzlich für ihre deutsche oder für ihre ausländische Staatsangehörigkeit entscheiden. Diese Regelung hat sich insbesondere integrationspolitisch nicht bewährt: Der Entscheidungszwang wird der Lebenssituation der mit mehreren Staatsangehörigkeiten aufgewachsenen jungen Erwachsenen nicht gerecht. Die Optionsregelung diskriminiert zudem, weil sie einige Mehrstaater zur Entscheidung zwingt, andere nicht. Zudem löst sie einen erheblichen und nicht verhältnismäßigen Aufwand in der Verwaltung vor Ort, aber auch bei den Betroffenen selbst aus.
Mit dem Gesetzesantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein soll diese Regelung daher ersatzlos gestrichen werden.
Verfahrensstand
Der Gesetzesantrag ist in der 920. Sitzung des Bundesrates am 14. März 2014 eingebracht und den Ausschüssen zur Beratung überwiesen worden.
Den Gesetzesantrag können Sie <link http: www.bundesrat.de shareddocs drucksachen _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier finden.