| Bundesratsdrucksache 505/12

Entwurf eines Gesetzes Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (Drs. 505/12)

Antrag der Länder Hamburg, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein

Inhalt

Mit dem Gesetzentwurf soll das bereits seit langer Zeit bestehende aufenthaltsrechtliche Problem der sog. „Kettenduldungen“ dauerhaft gelöst werden. In Deutschland leben zurzeit etwa 60.000 Personen, deren Aufenthalt seit über sechs Jahren geduldet ist. Die Betroffenen müssen in der Regel alle drei Monate eine neue (daher: Ketten-) Duldung beantragen. Sie besitzen damit aber kein Aufenthaltsrecht im rechtlichen Sinne und sind daher dem Grunde nach ausreisepflichtig; oft besteht auch ein Arbeitsverbot. Eine tatsächliche Ausreise kommt aber aus den unterschiedlichsten Gründen nicht in Frage, etwa wegen der Verhältnisse im Herkunftsland. Das Problem wurde in den letzten Jahren immer wieder mit stichtagsbezogenen Bleiberechtsregelungen angegangen, ohne es aber nachhaltig zu lösen.

Der mit dem Gesetzentwurf vorgeschlagene Weg einer stichtagsunabhängigen Bleiberechtsregelung, sieht vor, den Betroffenen bei Erfüllung bestimmter Integrationsleistungen – darunter ein 8- bzw. 6-jähriger Mindestaufenthalt, Deutschkenntnisse auf bestimmtem Niveau, überwiegend eigenständige Lebensunterhaltssicherung – zunächst eine auf zwei Jahre befristete, verlängerbare Aufenthaltserlaubnis zu gewähren.

Verfahrensstand

Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf in seiner 908. Sitzung am 22. März 2013 beschlossen und damit beim Deutschen Bundestag eingebracht.

Den Text des Gesetzentwurfes finden Sie <link http: www.bundesrat.de _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier (pdf-Download).

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