Inhalt
Der von Rheinland-Pfalz gemeinsam mit Niedersachsen eingebrachte Verordnungsentwurf sieht ein Ende der so genannten Kleingruppenhaltung von Legehennen vor. Für bestehende Anlagen soll eine Übergangsfrist bis Ende 2023 gelten, da einige Halter noch im Vertrauen auf die bisherige Rechtslage in die Kleingruppenhaltung investiert haben. Zur Vermeidung unbilliger Härten kann die Übergangsfrist mit behördlicher Genehmigung in Einzelfällen noch bis zum Ablauf des 31. Dezember 2025 verlängert werden. Bereits 1999 hatte das Bundesverfassungsgericht die Käfighaltung als tierschutzwidrig bewertet und klare Anforderungen an die Hennenhaltung gestellt. Diese erfüllen die seit 2006 eingeführten Kleingruppenkäfige nicht ausreichend. Auf einen Normenkontrollantrag des Landes Rheinland-Pfalz ist es zurückzuführen, dass das Bundesverfassungsgericht 2010 die Bestimmungen zur Kleingruppenhaltung für verfassungswidrig erklärte und die Bundesregierung aufforderte, bis 31. März 2012 eine verfassungsgemäße Regelung in Kraft zu setzen. Die von der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ilse Aigner vorgelegte Änderungsverordnung, die extrem lange Übergangsfristen bis zum Jahr 2035 vorsah, fand in der Bundesratssitzung am 23. September 2011 keine Mehrheit. Die Bundesregierung erklärte nach dem Scheitern ihres Vorschlags, keinen neuen Verordnungsentwurf vorzulegen. Um dennoch eine bundeseinheitliche Fristenlösung für das Ende der Kleingruppenhaltung nach dem 31. März 2012 sicherzustellen, haben - zurückführend auf einen einstimmigen Beschluss der Agrarminister aller Länder vom 28.10.2011 - Rheinland-Pfalz und Niedersachsen einen Kompromiss erarbeitet.
Verfahrensstand
Die Länder haben in der 893. Sitzung des Bundesrates am 2.3.2012 mit breiter Mehrheit beschlossen, den Verordnungsentwurf der Bundesregierung zuzuleiten. Die Bundesregierung muss nun entscheiden, ob sie die Verordnung in Kraft setzt.
Den Text des Verordnungsantrages können Sie <link http: www.bundesrat.de _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier finden.