Inhalt:
Der Gesetzesantrag hat zum Ziel, die Vorschrift des § 312c BGB über Fernabsatzverträge um die Absätze 3 und 4 zu ergänzen. Danach sollen im Interesse des Schutzes von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor Belästigung und Überrumpelung strengere Anforderungen an das Zustandekommen von Fernabsatzverträgen nach einem vom Unternehmer veranlassten Telefonanruf gestellt werden. Es soll eine vertragliche Bindung des Verbrauchers nur dann eintreten, wenn der Unternehmer sein Angebot gegenüber dem Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt und der Verbraucher das Angebot in Textform annimmt. Eine Unterschrift des Verbrauchers ist hierfür nicht erforderlich. Der Bundesrat hatte den Gesetzentwurf bereits 2017 beim Deutschen Bundestag eingebracht, er ist dort jedoch der Diskontinuität unterfallen.
Verfahrensstand:
Der Bundesrat hat in seiner 967. Sitzung am 27. April 2018 beschlossen, den <link file:113087 _blank download>Entwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen.