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Die Zahl der Leiharbeitnehmer/-innen steigt seit Jahren konstant an. So waren nach den Angaben der Bundesagentur für Arbeit im Juni 2011 bundesweit 910.000 Leiharbeitnehmer beschäftigt – dies sind 552.000 Personen oder 155 Prozent mehr als zehn Jahre zuvor. Es wird erwartet, dass noch 2012 die Grenze von 1 Million Leiharbeitnehmern/-innen erreicht wird. Dabei verdienen Leiharbeitskräfte durchschnittlich 40 bis 50 Prozent weniger als Stammmitarbeiter/-innen und -arbeiter und jeder achte Leiharbeitnehmer ist zusätzlich zu seinem Gehalt auf unterstützende staatliche Leistungen angewiesen. Die eigentliche Funktion der Leiharbeit, nämlich auf kurzfristige Auftragsschwankungen flexibel reagieren zu können, tritt immer mehr in den Hintergrund, da in vielen Fällen die Gefahr von Rand- oder Parallelbelegschaften entsteht, die Stammbelegschaften ersetzen.
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung deswegen auf, mit verschiedenen Maßnahmen Rahmenbedingungen für gute und sichere Arbeit für Leiharbeitnehmer/-innen zu schaffen. Aufgrund des deutlichen Anstiegs von atypischen Beschäftigungsverhältnissen wie befristeter und geringfügiger Beschäftigung, Teilzeitarbeit oder Leiharbeit muss es Ziel sein, Armutslöhne und prekäre Beschäftigung zurückzudrängen und das unbefristete, sozial abgesicherte und angemessen bezahlte Normalarbeitsverhältnis zu stärken.
Um den Missbrauch in der Leiharbeit zu bekämpfen und zur Sicherung fairer Arbeitsbedingungen der Leiharbeitnehmer/-innen wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der u.a. die nachfolgenden Punkte regelt:
· Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
· Keine Verträge von Fall zu Fall (Wiedereinführung von Synchronisations- und Wiedereinstellungsverbot in § 3 Abs. 1 AÜG)
· Mehr Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte für Betriebsräte
· Begrenzung der Konzernleihe
· Einführung einer Höchstüberlassungsdauer
· Verbot des Einsatzes von Leiharbeitnehmern/-innen als Streikbrecher
· Aufnahme der Leiharbeit in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz
· Keine Umgehung von Arbeitnehmerschutzrechten durch Werkverträge
Verfahrensstand
Der Bundesrat hat die Entschließung in seiner 897. Sitzung am 15.06.2012 nicht angenommen.
Den Text der Entschließung können Sie <link http: www.bundesrat.de _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier finden.