Inhalt
In der Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, sich bei der EU-Kommission dafür einzusetzen, dass die Mitgliedsstaaten gesetzliche Zinsobergrenzen für Überziehungskredite festlegen können. Ferner soll eine Präzisierung der für Überziehungskredite geltenden Wuchergrenze erfolgen. Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, Maßnahmen zur verbesserten Preistransparenz bei Überziehungskrediten zu prüfen und ggf. zu ergreifen. Hintergrund für den Entschließungsantrag ist, dass die Dispositionszinsen vieler Banken und Sparkassen in Deutschland unverhältnismäßig hoch sind. Nach Untersuchungen der Stiftung Warentest wurden in Deutschland 2011 durch-schnittlich 11,4 % Zinsen für die Überziehung des Kontos fällig, obwohl sich die Banken mit sehr günstigen Konditionen bei der EZB refinanzieren können.
Verfahrensstand
Die beteiligten Ausschüsse des Bundesrates empfahlen übereinstimmend, die Entschließung im Bundesrat zu fassen – so der federführende Wirtschaftsausschuss, der Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, der Finanzausschuss, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten, Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz und der Rechtsausschuss. Das Bundesratsplenum ist dieser Empfehlung demgegenüber am 12.10.2012 allerdings nicht gefolgt und hat davon abgesehen, die Entschließung zu fassen.
Den Text der Entschließung finden Sie <link http: www.bundesrat.de _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier (pdf-Download).