Inhalt
In der Entschließung der Länder Hessen, Saarland, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Thüringen wird die Bundesregierung gebeten, zeitnah eine Rechtsverordnung vorzulegen, die das Halten von Tieren bestimmter wild lebender Arten in Zirkussen verbietet. Dieses Verbot soll insbesondere für Affen, Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner und Flusspferde gelten. Für bereits vorhandene Tieren sollen Übergangsfristen geschaffen werden. Des Weiteren wird die Bundesregierung aufgefordert, für alle anderen Tierarten, deren Haltung in Zirkussen weiterhin erlaubt ist, die Anforderung an diese Haltung in einer Rechtsverordnung zu regeln.
Bereits 17 europäische Länder haben aus Tierschutzgründen alle oder bestimmte Tierarten im Zirkus verboten. Neben den Tierschutzverbänden spricht sich auch die Bundestierärztekammer für ein Verbot von Wildtieren in reisenden Zirkussen aus.
Der Bundesrat hat schon mehrmals auf Antrag und mit den Stimmen von Rheinland-Pfalz ein Verbot der Haltung bestimmter wild lebender Tierarten im Zirkus gefordert u.a. in seiner 890. Sitzung am 25.11.11 (Drs. 565/11) oder in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes (Drs. 300/12). Die Bundesregierung hat die Beschlüsse des Bundesrates bislang jedoch nicht aufgegriffen.
Verfahrensstand
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2016 die Entschließung angenommen.
Den Text des Bundesratsbeschlusses können Sie <link http: www.bundesrat.de _blank external-link-new-window>hier finden.