Um dies zu ermöglichen, ist eine entsprechende Datenplattform auf EU-Ebene einzurichten. In der Zwischenzeit soll eine zentrale und allen Behörden zugängliche Datenplattform auf Bundesebene eingerichtet werden.
Überdies bedarf es zur Validierung von Informationen aus und über die Gegebenheiten in Drittländern Kontrollen vor Ort im jeweiligen Drittland. Da diese Informationen für alle Mitgliedstaaten von Belang sind, wird die EU aufgefordert, diese Kontrollen vorzunehmen und bei Bedarfauch Sanktionen zu verhängen. Auch die Bundesregierung wird dazu aufgefordert beim Abschluss von bilateralen Abkommen auf die Einhaltung von Mindestanforderungen bei der Haltung, dem Transport sowie der Schlachtung von Tieren zu bestehen.
<link https: www.bundesrat.de>Hier finden Sie die Entschließung der Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und Berlin und <link https: www.bundesrat.de>hier den darauf aufbauenden Beschluss des Bundesrates.