Die Länder haben bereits viele Anstrengungen unternommen, um auf einen baldigen Betriebsstopp maroder Anlagen hinzuwirken. Zuständig für internationale Beziehungen ist jedoch die Bundesregierung, die deshalb aufgefordert wird mit den angrenzenden Staaten zu verhandeln. Außerdem wird die Bundesregierung gebeten unverzüglich zu prüfen, wie der Export deutscher Kernbrennstoffe in gefährdete grenznahe Anlagen rechtssicher verhindert werden kann. Darüber hinaus soll sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass die Laufzeiten von Atomkraftwerken grundsätzlich begrenzt werden und ein europaweites Nuklearsicherheitssystem mit Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten eingeführt wird.
<link https: www.bundesrat.de>Hier finden Sie die Entschließung des Bundesrates.