Entschließung fordert eine Reduktion der Risiken unsicherer Kernkraftwerke für die Bevölkerung in grenznahen Regionen

Entschließung der Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Rheinland-Pfalz In der deutschen Bevölkerung, insbesondere in den grenznahen Regionen, besteht große Sorge in Bezug auf die Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung in angrenzenden Nachbarländern. Wenn wiederholt Zwischenfälle auftreten und technische Auffälligkeiten in den kerntechnischen Anlagen festgestellt werden, ist die Sicherheit der Mitbürgerinnen und Mitbürger empfindlich berührt. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat die Bundesregierung mit der Entschließung dazu auf, sich verstärkt für ein rasches Abschalten störanfälliger Kernkraftwerke im grenznahen Ausland einzusetzen.

Die Länder haben bereits viele Anstrengungen unternommen, um auf einen baldigen Betriebsstopp maroder Anlagen hinzuwirken. Zuständig für internationale Beziehungen ist jedoch die Bundesregierung, die deshalb aufgefordert wird mit den angrenzenden Staaten zu verhandeln. Außerdem wird die Bundesregierung gebeten unverzüglich zu prüfen, wie der Export deutscher Kernbrennstoffe in gefährdete grenznahe Anlagen rechtssicher verhindert werden kann. Darüber hinaus soll sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass die Laufzeiten von Atomkraftwerken grundsätzlich begrenzt werden und ein europaweites Nuklearsicherheitssystem mit Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten eingeführt wird.

 

<link https: www.bundesrat.de>Hier finden Sie die Entschließung des Bundesrates.

 

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