| Bundesratsdrucksache Drs. 384/12

Entschließung des Bundesrats zum Europäischen Fürsorgeabkommen

Antrag des Landes Rheinland-Pfalz vom 05.07.2012

Inhalt

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat einen Entschließungsantrag zum Europäischen Fürsorgeabkommen in die Bundesrats-Sitzung am 5. Juli 2012 eingebracht. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, ihren Vorbehalt hinsichtlich der Anwendung des Abkommens für Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch zurückzunehmen.

Das Europäische Fürsorgeabkommen von 1953 verpflichtet Vertragsstaaten Staatsangehörige der anderen Vertragsstaaten, die sich im Land aufhalten und nicht über ausreichend Mittel verfügen in gleicher Weise wie seine eigenen Staatsangehörigen Sozial- und Gesundheitsleistungen zu gewähren. Das Bundesozialgericht hat 2010 in einem Urteil bekräftigt, dass in Deutschland lebende Ausländer grundsätzlich Anspruch auf das Arbeitslosengeld II haben, wenn sie sich auf das Europäische Fürsorgeabkommen berufen können. Beim Artikel 1 des EFA handele es sich, so das Bundessozialgericht, um unmittelbar geltendes Bundesrecht.

Im Dezember 2011 hat die Bundesregierung für Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch Vorbehalt gegen das Europäische Fürsorgeabkommen eingelegt. Dies betrifft die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Die Bundesagentur für Arbeit hat die Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende darüber unterrichtet.

Der Antragssteller weisen auf den Gleichbehandlungsanspruch für in Deutschland arbeitssuchende EU-Bürger hin. Außerdem wird die Rücknahme des Vorbehalts auch aus sozialpolitischen Gründen für unerlässlich gehalten; schließlich sei Deutschland auf qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen. Vor dem Hintergrund einer ungewissen Absicherung werde die Bundesregierung durch ihr Handeln dazu beitragen, dass ausländische Fachkräfte davon absehen, zur Arbeitssuche nach Deutschland zu kommen. Zudem drohe der von der Bundesregierung erklärte Vorbehalt zu einem Verschiebebahnhof zu Lasten der Kommunen und Länder zu werden.

Verfahrensstand

Der Bundesrat hat die Entschließung in seiner 900. Sitzung am 21.09.2012 nicht angenommen.

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