| Bundesratsdrucksache 380/10

Entschließung des Bundesrates zur Zustimmungspflichtigkeit der Laufzeitverlängerung von Kernanlagen nach dem Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren

Antrag der Länder Rheinland-Pfalz und Bremen vom 16.06.2010

Inhalt

Durch die Entschließung soll der Bundesrat feststellen, dass eine Änderung des „Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz)“ mit dem Ziel, die Laufzeiten von Kernanlagen zu verlängern, seiner Zustimmung bedarf.

Da der Bund im Bereich des Atomgesetzes die Sachkompetenz an sich gezogen hat, wird die Zustimmungspflichtigkeit im Sinne des Art. 87c GG durch alle wesentlichen Änderungen des Atomgesetzes ausgelöst, auch wenn sie ausschließlich sachlich-rechtliche Inhalte regeln.

Verfahrensstand

Der Antrag wurde dem Umweltausschuss, dem Innenausschuss, dem Wirtschaftsausschuss sowie dem Rechtsausschuss zur Beratung zugewiesen. Während der Rechtsausschuss empfiehlt, die Entschließung zu fassen, haben die übrigen Ausschüsse ihre Beratungen vertagt.

Das Land Rheinland-Pfalz hat gemeinsam mit den Ländern Berlin, Brandenburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen am 28. Februar 2011 einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle beim Bundeverfassungsgericht eingereicht. Ziel ist es feststellen zu lassen, dass das Elfte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes vom 08.12.2010 mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig ist. Das Gesetz, das eine massive Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken vorsieht, war ohne Zustimmung des Bundesrates ausgefertigt und verkündet worden. Die vollständige Antragsschrift, den vollständigen Text des Entschließungsantrages und die in der 882. Sitzung des Bundesrates am 15.04.2011 geringfügig modifizierte Form der Entschließung finden Sie  <link http: www.bundesrat.de _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier (pdf-Download).

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