Inhalt
Der Entschließungsantrag verweist auf das Recht des Bundesrates, innerhalb festgelegter Beratungsfristen zu Gesetzentwürfen, die von der Bundesregierung vorgelegt werden, Stellung zu nehmen, bevor diese Gesetzentwürfe dem Deutschen Bundestag zugeleitet werden. Dieses Recht ist in Artikel 76 Abs. 2 GG verankert und ermöglicht es den Ländern, sich eine umfassende fachliche und politische Meinung zu den Gesetzesinitiativen des Bundes zu bilden. Es ist damit ein wesentlicher und unverzichtbarer Bestandteil der Teilhabe- und Gestaltungsmöglichkeiten der Länder in der Bundespolitik sowie der föderalen Grundordnung in Deutschland. Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, auf Gestaltungen im Gesetzgebungsverfahren, bei denen die Möglichkeit der Stellungnahme des Bundesrates zu Gesetzentwürfen im Ersten Durchgang entfällt, soweit möglich zu verzichten.
Verfahrensstand
Die Entschließung wurde in der 895. Sitzung des Bundesrates am 30.03.2012 zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen.
Den Text der Entschließung können Sie <link http: www.bundesrat.de _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier finden.