Inhalt
Mit der Entschließung des Landes Rheinland-Pfalz zur Verbesserung des Wahlrechts behinderter Menschen wird die Bundesregierung aufgefordert, unverzüglich die in ihrem Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechts-konvention beschlossene Studie zur aktiven und passiven Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an Wahlen zum Abschluss zu bringen, die von ihr angekündigten Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Partizipation vorzulegen und spätestens bis Mitte 2013 über das Veranlasste zu berichten. Denn nach Auffassung von Rheinland-Pfalz bedarf der Ausschluss vom Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen aufgrund einer Betreuung in allen Angelegenheiten und aufgrund der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auf Anordnung nach dem Strafgesetzbuch bei Bundestagswahlen und Europawahlen dringend einer politischen Neubewertung. Bislang sind für Bundestags- und Europawahlen vom Wahlrecht Menschen (automatisch) ausgeschlossen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten eine Betreuerin oder ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist. Dieser Wahlrechtsausschluss, der also nur an die Bestellung einer Betreuerin oder eines Betreuers zur Besorgung aller Angelegenheit anknüpft, wird kritisiert, da die Anordnung der „Totalbetreuung“ keine zuverlässigen Rückschlüsse auf die tatsächliche Einsichts- und Wahlfähigkeit der Betroffenen zulasse. Das Verfahren zur Bestellung einer Betreuerin oder eines Betreuers sei nicht darauf ausgerichtet, die Einsicht der betroffenen Person in Wesen und Bedeutung von Wahlen zu prüfen.
Verfahrensstand
Der Bundesrat hat die Entschließung am 22.03.2013 in geänderter Fassung angenommen.
Den Text des Bundesratsbeschlusses finden Sie <link http: www.bundesrat.de _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier (pdf-Download).