| Bundesratsdrucksache 63/10

Entschließung des Bundesrates zur Umsetzung von Transparenz in der Pflege auf der Grundlage des § 115 Absatz 1a des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Antrag des Landes Rheinland-Pfalz vom 04.02.10

Inhalt

Der Entschließungsantrag des Landes Rheinland-Pfalz fordert die Bundesregierung auf, auf die sogenannte Pflegeselbstverwaltung (Spitzenverband Bund der Pflegekassen, Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene, Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe  und Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände) einzuwirken, damit Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen so verbessert werden, dass sie bundesweit einheitlich Transparenz über Pflegeeinrichtungen und deren Qualität bieten.

Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, welches am 1.7.2008 in Kraft getreten ist, hatte erstmals die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Ergebnisse der Qualitätsprüfung ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen durch die Medizinischen Dienste der Krankenversicherungen veröffentlich werden. Hintergrund der vorgebrachten Kritik ist, dass die Prüfberichte aufgrund der zugrunde liegenden Kriterien und der Bewertungssystematik bestimmter Fallkonstellationen die tatsächliche Pflegequalität nicht abbildeten.

Verfahrensstand

Der Bundesrat hat in seiner 868. Sitzung am 26. März 2010 eine Neufassung der Entschließung beschlossen. Der Text fordert im Gegensatz zur rheinland-pfälzischen Initiative kein sofortiges Handeln, sondern zunächst eine Evaluation des Pflegetransparenzsystems.

Die vom Bundesrat beschlossene Neufassung der Entschließung und den vollständigen Text des ursprünglichen Entschließungsantrages finden Sie hier (pdf-Download).

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