Inhalt
Der Antrag problematisiert die Tatsache, dass es seit April 2012 eine Regelungslücke bezüglich der vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuften sog. Kleingruppenhaltung von Legehennen gibt. Um den Tierschutz in der Legehennenhaltung zu verbessern und einheitliche Wettbewerbsbedingungen für die Betriebe in Deutschland zu schaffen, soll die Bundesregierung die Kleingruppenhaltung nur noch bis 2023 zulassen. Der Bundesrat hatte eine entsprechende Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung für Legehennen bereits am 2. März 2012 beschlossen, die Bundesregierung hatte diese jedoch nicht in Kraft gesetzt.
Verfahrensstand
Die Entschließung wurde in der 938. Sitzung des Bundesrates am 06.11.2015 auf Antrag von Rheinland-Pfalz und Niedersachsen mit einer Verordnung zur Änderung der Legehennenhaltungsverordnung überschrieben. Mit dieser wird die Käfighaltung von Legehennen endgültig verboten, bestehende Anlagen müssen spätestens 2025 geschlossen werden. Der Bundesrat stimmte auch dem unmittelbaren Erlass der Verordnung durch die Bundesregierung zu.
Den Wortlaut der Entschließung finden Sie <link http: www.bundesrat.de shareddocs drucksachen _blank wird in einem neuen browserfenster>hier (pdf-Download).