| Bundesratsdrucksache 260/12

Entschließung des Bundesrates zur Streichung der Demokratieerklärung und zur Flexibilisierung des Testierungsverfahrens im Bundesprogramm "TOLERANZ FÖRDERN - KOMPETENZ STÄRKEN"

Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz

Inhalt

Mit der Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, die im Rahmen des Förderprogramms "TOLERANZ FÖRDERN - KOMPETENZ STÄRKEN" erforderliche Erklärung zur Verfassungstreue – auch der Begriff „Extremismusklausel“ hat sich mittlerweile etabliert – wieder abzuschaffen. In der Erklärung müssen sich Antragssteller nicht nur selbst zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zu einer den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bekennen.

In der Erklärung müssen sie sich auch verpflichten, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und auf eigene Verantwortung dafür zu sorgen, dass sich Projektpartner – also Dritte – ebenfalls zu den Zielen des Grundgesetzes verpflichten und keinesfalls der Anschein erweckt werden darf, dass einer Unterstützung extremistischer Strukturen Vorschub geleistet wird.

Diese Verpflichtung ist rechtlich und politisch umstritten. Förderablehnungen wegen nicht erfolgter „Demokratieerklärung“ wurden zuletzt auch verwaltungsgerichtlich aufgehoben. Von Initiativen, die sich seit vielen Jahren, für die Stärkung der Demokratie einsetzen, zu verlangen, sich zum Grundgesetz zu bekennen, stellt diese unter Generalverdacht. Die gesonderte Verpflichtung der Träger zur Überprüfung von Kooperationspartnern schafft zudem Misstrauen untereinander und verhindert eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Die Entschließung zielt außerdem auf eine Flexibilisierung bei der vom Bund angestrebten Testierung der jeweiligen „Landesweiten Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus“.

Verfahrensstand

Der Antrag war am 11. Mai 2012 in den Bundesrat eingebracht und dort an die zuständigen Ausschüsse zur Beratung überwiesen worden.
Der federführende Ausschuss für Frauen und Jugend hatte dem Bundesrat empfohlen, die Entschließung zu fassen. Im Innenausschuss kam keine Mehrheit dafür zustande. In seiner 897. Sitzung am 15. Juni 2012 hat der Bundesrat den Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Den Text der Entschließung können Sie <link http: www.bundesrat.de _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier finden.

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