| Bundesratsdrucksache 417/10

Entschließung des Bundesrates zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie

Antrag des Landes Rheinland-Pfalz vom 09.07.10

Inhalt

Die Entschließung bezieht sich auf einen Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 23.06.2010, in dem die Tarifeinheit „gekippt“ wird. Mit der Entscheidung der Bundesarbeitsrichter wurde der jahrzehntelange Grundsatz "Ein Betrieb - ein Tarifvertrag" aufgegeben. Künftig sind in einem Unternehmen mehrere Tarifverträge nebeneinander möglich. In der Entschließung wird festgestellt, dass gesetzlicher Handlungsbedarf notwendig sei, um die Tarifeinheit als eine unverzichtbare Säule der Tarifautonomie zu wahren. Eine gesetzliche Regelung zur Ausgestaltung der Koalitionsfreiheit soll die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie sichern und Rechtsklarheit für den Fall einer Kollision unterschiedlicher Tarifverträge schaffen. Die Bundesregierung wird daher in Übereinstimmung mit Reaktionen der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und dem Deutschen Gewerkschaftsbund auf das Urteil aufgefordert, im bestehenden Tarifvertragsgesetz den Grundsatz der Tarifeinheit wie folgt zu normieren: Es soll nur der Tarifvertrag anwendbar sein, an den die Mehrzahl der Gewerkschaftsmitglieder im Betrieb gebunden ist. Für die Laufzeit des nach diesem Grundsatz im Betrieb anwendbaren Tarifvertrages soll die Friedenspflicht gelten. Mit der vorgeschlagenen gesetzlichen Regelung soll der von der bisherigen Rechtsprechung entwickelte Grundsatz der Tarifeinheit beibehalten werden. Es soll wie bisher möglich sein, dass sich verschiedene Tarifparteien darauf verständigen, in einem Betrieb unterschiedliche Tarifverträge für unterschiedliche Arbeitnehmergruppen zu vereinbaren (vereinbarte Tarifpluralität).

Verfahrensstand

Der Entschließungsantrag wurde in der Bundesratssitzung am 09.07.2010 zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen.

Den vollständigen Text der Entschließung finden Sie  hier (pdf-Download).

Teilen

Zurück