| Bundesratsdrucksache 829/09

Entschließung des Bundesrates zur Rücknahme der Erklärung der Bundesrepublik Deutschland vom 6. März 1992 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention)

Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg und Bremen vom 16.11.09

Inhalt

Dieser Entschließungsantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg und Bremen fordert die Bundesregierung auf, die deutsche Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention unverzüglich zurückzunehmen. Deutschland hatte 1992 bei der Ratifikation des Übereinkommens in einer gesonderten Erklärung gegenüber den Vereinten Nationen Einschränkungen vorgesehen. Das Übereinkommen sei demnach nicht unmittelbar anwendbar, sondern werde als völkerrechtliche Staatenverpflichtung durch innerstaatliches Recht erfüllt. Die Erklärung führt an, wie das Übereinkommen im Verhältnis zu einigen Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts auszulegen sei. Dies bezieht sich etwa auf das elterliche Personensorgerecht, die Strafverfolgung, die widerrechtliche Einreise und das Aufenthaltsrecht. In der Entschließung wird betont, dass aufgrund der Völkerrechtskonformität der deutschen Rechtslage und aufgrund einiger zwischenzeitlich eingetretener Rechtsänderungen, insbesondere der Kindschaftsrechtsreform und von Änderungen im Zuwanderungs- und Aufenthaltsrecht, die Erklärung nunmehr verzichtbar sei.

Verfahrensstand

Nach wiederholten Vertagungen in dieser Angelegenheit hat der Bundesrat in seiner 868. Sitzung am 26. März 2010 eine Entschließung gefasst, in der er die Absicht begrüßt, die Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention zurück zu nehmen. Die Bundesregierung wird gebeten, die Beteiligung der Länder gemäß dem Lindauer Abkommen einzuleiten.

Die vom Bundesrat beschlossene Neufassung der Entschließung und den vollständigen Text des ursprünglichen Entschließungsantrages finden Sie hier  (pdf-Download).

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