| Bundesratsdrucksache 340/13

Entschließung des Bundesrates zur Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Bremen und Hamburg vom 25.04.2013

Inhalt

Am 01.05.2013 ist ein Organisationserlass in Kraft getreten, mit dem der Bund die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, eine der größten bundeseigenen Verwaltungen, in Gänze reformieren will.

Dass die Länder Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg und Rheinland-Pfalz dazu einen Entschließungsantrag eingebracht haben, hat nichts damit zu tun, dem Bund etwa gute Ratschläge für seine internen Angelegenheiten geben zu wollen. Abgesehen von vielen fachlichen Fragen geht es in dem Entschließungsantrag vielmehr um das Verfahren, wie der Bund seine Reform betreibt, nämlich unter Auslassen jeder fachlichen Beteiligung der Länder. Inhaltlich wollen die Länder die Sicherheit und den geordneten und reibungslosen Schiffsverkehr auf den Binnenwasserstraßen in Deutschland sicherstellen.

Verfahrensstand

Der Bundesrat hat den Entschließungsantrag in seiner 909. Sitzung am 03.05.2013 zur Beratung an die Ausschüsse überwiesen.

Den Text des Entschließungsantrages können Sie <link http: www.bundesrat.de _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier finden.

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