| Bundesratsdrucksache 280/14

Entschließung des Bundesrates zur Insolvenzsicherung der Rückstellungen für Stilllegung, Abbau und Entsorgung im Atombereich

Antrag der Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein vom 01.07.2014

Inhalt

Nach dem geltenden Atomrecht gilt das Verursacherprinzip. Danach haben die Atomkraftwerksbetreiber uneingeschränkt sämtliche Kosten für Stilllegung und Abbau der Kernkraftwerke sowie für die Entsorgung von radioaktiven Abfällen zu tragen. Die Entschließung betont, dass sicherzustellen sei, dass die hierfür von den Atomkraftwerksbetreibern zu bildenden Rückstellungen auf realistischen Kostenschätzungen beruhen. Eine ausreichende Finanzierungssicherheit müsse gegeben sein. Die Bundesregierung wird daher gebeten, unabhängige Kostenstudien in Auftrag zu geben, die die zu erwartenden Stilllegungs-, Abbau- und Entsorgungskosten transparent darlegen. Weiterhin soll eine unabhängige Überprüfung der angemessenen Höhe und Werthaltigkeit der Nuklearrückstellungen veranlasst werden. Im Falle unzureichender Rückstellungen soll die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass die Rückstellungen auf das angemessene Maß erhöht werden. Durch eine rechtsverbindliche Verpflichtung soll die Bundesregierung gewährleisten, dass die Betreibergesellschaften eine Insolvenzsicherung für den Abbau und die Entsorgung schaffen. Hierbei müsse gewährleistet sein, dass bei Insolvenz einer Betreibergesellschaft der jeweilige Mutterkonzern voll und zeitlich unbegrenzt für alle Verbindlichkeiten bzw. Verluste einzustehen habe.

Verfahrensstand

Der Bundesrat hat die Entschließung in seiner Sitzung am 11.07.2014 zur Beratung an die Ausschüsse überwiesen.

Den Text des Entschließungsantrages können Sie <link http: www.bundesrat.de shareddocs drucksachen _blank wird in einem neuen browserfenster>hier finden.

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