| Bundesratsdrucksache 145/11

Entschließung des Bundesrates zur Eröffnung der Möglichkeit, Aufträge zur Vermittlung schwerbehinderter Menschen freihändig zu vergeben

Gesetzentwurf der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg und Bremen vom 23.03.2011

Inhalt

Mit der auf Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg und Bremen zurückgehenden Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, durch entsprechende Rechtsänderung dafür Sorge zu tragen, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) künftig wieder Aufträge zur Vermittlung schwerbehinderter Menschen an Integrationsfachdienste freihändig vergeben kann. Hintergrund hierfür ist die am 1.5.2010 in Kraft getretene Verdingungsverordnung für die Ausschreibung von Leistungen, nach der das Bundesministerium für Arbeit und Soziales es für notwendig ansieht, Vermittlungs-leistungen der BA auszuschreiben. Nach dem Antrag ist das Ausschreiben von Leistungen nicht geeignet, erfolgreich die individuellen Dienstleistungen der Vermittlung und Begleitung schwerbehinderter Menschen am Arbeitsmarkt zu organisieren. Die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen basiere nicht selten auf dem Vertrauen beider Seiten – des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers -, das mit dem Integrationsfachdienst ein verlässlicher Ansprechpartner bestehe. Demgegenüber führten Ausschreibungen zu wechselnden Anbietern, was Übergangszeiten und neu zu knüpfende Kontakte zu Unternehmen und Verwaltung erforderlich mache und in der Sache den Vermittlungserfolg behindere.

Verfahrensstand

Die Entschließung wurde in der 881. Sitzung des Bundesrates am 10.03.2011 in den Bundesrat eingebracht und an die Ausschüsse überwiesen. In der 882. Sitzung des Bundesrates am 15.04.2011 hat der Bundesrat sie gefasst.

Den vollständigen Text des Entschließungsantrages finden Sie <link http: www.bundesrat.de _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier (Pdf-Download). 

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