| Bundesratsdrucksache 64/12

Entschließung des Bundesrates zur Erhöhung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommensteuer von 42 Prozent auf 49 Prozent

Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen vom 03.02.2012

Inhalt

In der Entschließung der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen fordert der Bundesrat, den Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer von 42 auf 49 Prozent anzuheben. Dieser Satz soll ab einem zu versteuernden Einkommen von 100.000 € gelten. Angesichts der Lage der öffentlichen Haushalte sei unter Gerechtigkeitsaspekten ein höherer Beitrag der Besserverdienenden notwendig. Die Einnahmebasis von Bund, Ländern und Kommunen reiche nicht aus. Die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung zur Konsolidierung seien ökonomisch verfehlt, verteilungspolitisch undurchdacht und belasteten indirekt die Haushalte von Ländern und Kommunen.

Die steuerliche Belastung der Gutverdienenden, heißt es in der Entschließung, sei in der Vergangenheit ohnehin spürbar abgemildert worden. So sei der Spitzensteuersatz seit Ende der achtziger Jahre von 56 % auf aktuell 42 % (bzw. 45 % bei Einkommen, die dem Reichensteuersatz unterliegen) abgesenkt worden. Die Steuermehreinnahmen durch die geforderte Anhebung dürften sich auf mindestens 5 Mrd. € belaufen.

Verfahrensstand

Die Entschließung wurde in der 896. Sitzung des Bundesrates am 11.05.2012 entgegen dem Votum von Rheinland-Pfalz nicht angenommen.

Den Text der Entschließung können Sie <link http: www.bundesrat.de _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier finden. 

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