Inhalt
Die antragstellenden Länder bitten die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vorzulegen, in dem geregelt wird, dass bei Veräußerung ehemals militärisch genutzter Liegenschaften neben wirtschaftlichen Gesichtspunkten auch strukturpolitische Ziele der Länder und der betroffenen Kommunen gleichrangig zu berücksichtigen sind.
Der Bundesrat hatte sich bereits am 15. Juni 2012 auf Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben“ (BR-Drs. 227/12, Beschluss) für das Anliegen eingesetzt.
Verfahrensstand
Der Bundesrat hat den Entschließungsantrag in seiner 917. Sitzung am 29. November 2013 in geänderter Fassung beschlossen. .
Den Text des Beschlusses können Sie <link http: www.bundesrat.de _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier finden.