Inhalt
Neben den Geschlechtskategorien Mann und Frau existieren andere Geschlechtsidentitäten (sog. Inter- und Transsexualität bzw. Transidentität), die im gesellschaftlichen Alltag aber bisher nur ungenügend abgebildet sind. Es mangelt an gesellschaftlicher Akzeptanz gegenüber den betroffenen Menschen sowie an adäquater gesundheitlicher Versorgung und angemessenen rechtlichen Regelungen. Noch immer werden etwa ungeachtet der Bedenken des Deutschen Ethikrates medizinisch nicht indizierte Operationen an intersexuellen Kindern durchgeführt.
Das Transsexuellengesetz ist seit seinem Inkrafttreten 1981 nicht mehr grundlegend reformiert worden, daher fachlich überholt und vom Bundesverfassungsgericht teilweise für verfassungswidrig erklärt.
Die Initiative fordert daher ein Gesetz zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und zum Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung als Ersatz für das Transsexuellengesetz. Die Bundesregierung soll hierzu einen Entwurf vorlegen.
Verfahrensstand
Der Bundesrat hat die Entschließung in seiner 958. Sitzung am 2. Juni 2017 gefasst. Den Beschluss des Bundesrates finden Sie <link file:113082 _blank download>hier<link file:113082 _blank download> (pdf-Download).
Die Grunddrucksache des Bundesrates finden Sie <link https: www.bundesrat.de shareddocs drucksachen _blank external-link-new-window>hier<link https: www.bundesrat.de shareddocs drucksachen _blank external-link-new-window> (pdf-Download).