Inhalt
Die Entschließung des Bundesrates zur angestrebten Einführung von europäischen Rechnungsführungsstandards (EPSAS) zu dem Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament beinhaltet:
- Die angestrebte Umsetzung harmonisierter Rechnungsführungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor in den Mitgliedstaaten
- Die Eignung der IPSAS für die Mitgliedstaaten COM(2013) 114 final vom 6.3.2013 sowie zu dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 27. Juni 2013 (TOP 37; zu Drucksachen 17/13183 Nr. A.12, 17/14148)
In ihrer Entschließung kritisieren die Länder die von der EU geplante verbindliche Vorgabe harmonisierter europäischer Rechnungsführungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor (EPSAS) auf allen Ebenen der Mitgliedstaaten. Die Länder befürchten, dass diese Umstellung des Rechnungswesens sehr teuer werden könnte. So schätze die Kommission den Umstellungsaufwand für jeden Mitgliedstaat auf bis zu 0,1 % des BIP, das wären für Deutschland bis zu 2,65 Mrd. €.
Die Länder verweisen zudem darauf, dass ihre Budgethoheit zu den Fundamentalprinzipien im föderalen Staatsaufbau Deutschlands gehöre. Aus guten Gründen ermögliche das Haushaltsgrundsätzegesetz die Koexistenz unterschiedlicher Rechnungswesensysteme. Die Länder monieren, dass die Kommission eine Übernahme der IPSAS (Internationale Rechnungsführungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor) anstrebe, obwohl diese nicht vollständig ausgearbeitet sei, im Gegensatz zur staatlichen Doppik (doppelte Buchführung). Die Länder fordern, dass die in Deutschland bestehenden Alternativen der Haushaltswirtschaft und der Rechnungslegung erhalten bleiben..
Verfahrensstand
Der Entschließungsantrag wurde in der 919. Sitzung des Bundesrates am 14.02.2014 einstimmig beschlossen.
Den Text der Entschließung können Sie <link http: www.bundesrat.de _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier finden.