| Bundesratsdrucksache 276/11

Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Euratom-Vertrages - europaweiten Atomausstieg voranbringen

Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz vom 19.05.2011

Inhalt

Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass schnellstmöglich eine Regierungskonferenz einberufen wird, die den Vertrag zur Gründung einer Europäischen Atomgemeinschaft grundlegend überarbeitet. Die Ausrichtung des Euratom-Vertrages mit dem Ziel der „Entwicklung einer mächtigen Kernindustrie“ entspreche nicht mehr den energiepolitischen und gesellschaftlichen Anforderungen der heutigen Zeit, in der es gelte, die Entwicklung und Förderung erneuerbarer Energien voranzutreiben, um so eine Energieversorgung ohne unbeherrschbare Technologierisiken sicher zu stellen. 

Im Zuge der geforderten Neuausrichtung soll die Bundesregierung auf folgende Neuausrichtung hinwirken: 

Die durch den Euratom-Vertrag festgeschriebene Sonderstellung der Kernenergie soll abgeschafft werden, insbesondere sollen alle Passagen des Euratom-Vertrages gestrichen werden, die Investitionen in die Atomkraft begünstigen. Die frei werdenden Mittel sollen stattdessen außerhalb von Euratom für die Forschung und Entwicklung von erneuerbaren Energien eingesetzt werden. Die Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Kernspaltung soll sich auf Sicherheits- und Gesundheitsfragen beschränken. 

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Atomenergie noch einige Zeit Teil des Energiemixes vieler Mitgliedstaaten bleiben wird, müssen höchstmögliche, verbindliche Sicherheitsstandards für Kernkraftwerke gelten. Die Kontrolle der Sicherheitsstandards soll verschärft werden.

Die Sicherheitsstandards für Zwischen- und Endlager müssen europaweit einheitlich hoch sein. 

Der europaweite Ausstieg aus der Atomkraft soll vorbereitet werden. Hierbei steht der Euratom-Vertrag grundsätzlich in Frage, oder muss mit einem Enddatum versehen werden. 

Verfahrensstand

Die Entschließung wurde in der 883. Sitzung des Bundesrates am 27.05.2011  zur Beratung in die Ausschüsse überweisen.  Der Bundesrat hat in seiner 891. Sitzung am 16.12.2011 einen Antrag auf sofortige Sachentscheidung mehrheitlich abgelehnt. Die Vorlage wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse zurück überwiesen.

In der 895. Sitzung des Bundesrates am 30.03.2012 hat der Bundesrat die Entschließung in geänderter Fassung angenommen.  Den Text der angenommenen Entschließung können Sie <link http: www.bundesrat.de _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier finden.

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