Die Entschließung der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz und Thüringen fordert die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern notwendige Änderungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes BAföG zeitnah zu erörtern und auf den Weg zu bringen. Zu den vordringlichen Änderungen zählen die Grundbedarfserhöhung, die Erhöhung der Wohnbedarfsanteile für Schüler und der Wohnbedarfssätze für Studierende, die Wiedereinführung eines nachweisabhängigen Wohnbedarfszuschlage, eine generelle Erhöhung der Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung, die automatisierte Anpassung von Freibeträgen, Bedarfssätzen und Sozialpauschalen an die tatsächliche Entwicklung der Einkommen und Preise, die Abschaffung der Altersgrenze und die Berücksichtigung von Orientierungsstudien nach der Hochschulreife und vor dem Eintritt in einen grundständigen Studiengang im Förderungsrecht. Im CDU-CSU-SPD Koalitionsvertrag wird lediglich eine Trendumkehr, jedoch kein Aufwuchs bei der Zahl der Geförderten angestrebt.
Verfahrensstand
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27.04.2018 die Entschließung abgelehnt. Den Antrag können Sie <link https: www.bundesrat.de shareddocs drucksachen _blank external-link-new-window>hier finden.