Inhalt
Die Entschließung zielt auf die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, der die bisher Betroffenen in die Regelsozialsysteme SGB II und SGB XII einbezieht. Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinen Urteilen vom 18.7.2012 (1 BvL 10/10, 1 BvL 2 /11) wesentliche Teile des Gesetzes für unvereinbar mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. 20 Abs. 1 GG und damit für verfassungswidrig erklärt. Dies betrifft insbesondere die Höhe der seit 1993 unveränderten Grundleistungssätze. Hinsichtlich der Leistungen hat das Bundesverfassungsgericht Übergangsregelungen bis zur bundesrechtlichen Neuregelung vorgesehen, die die Leistungshöhe den Leistungen des SGB XII (Sozialhilfe) annähern.
Verfahrensstand
Der Bundesrat hat die Entschließung in seiner 903. Sitzung am 23.11.2012 nicht angenommen.
Den Text des Entschließungsantrags finden Sie <link http: www.bundesrat.de _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier (pdf-Download).