Inhalt
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, dem Bundesrat unverzüglich eine Rechtsverordnung auf der Grundlage des Tierschutzgesetzes zuzuleiten, welche das „Halten von Tieren wildlebender Arten in Zirkusbetrieben verbietet“. Das Verbot soll für Affen, Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner und Flusspferde gelten. Für bereits vorhandene Tiere soll „unter Berücksichtigung deren Lebensdauer“ eine Übergangsfrist vorgesehen werden. Begründet wird die Entschließung damit, dass eine bloße Anordnung nach dem Tierschutzgesetz die Problematik nicht lösen würde, sondern sich höchstens im Einzelfall die Haltung der Tiere verbessern ließe. Es gehe der Sache nach um eine im Zirkus nicht artgerechte Unterbringung der genannten Wildtiere. Deswegen sei ein Verbot notwendig.
Verfahrensstand
In seiner 890. Sitzung am 25.11.2011 hat der Bundesrat die Entschließung in einer geringfügig modifizierten Form gefasst. Die Änderungen dienten der Präzisierung, um die Liste der Tiere, deren Haltung grundsätzlich verboten sein soll, zu öffnen, so dass sie im Bedarfsfall ergänzt werden kann.
Den Text der Beschlussfassung können Sie <link http: www.bundesrat.de _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier finden.