| Bundesratsdrucksache 754/12

Entschließung des Bundesrates zum Umgang mit dem Einsatz von Fracking-Technologien mit umwelttoxischen Chemikalien bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten

Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Bremen und Rheinland-Pfalz

Inhalt

Die so genannten Fracking-Technologien werden u.a. bei der Förderung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten eingesetzt. In den letzten Jahren wurde diese Methode zunehmend in den politischen Gremien auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene diskutiert. Zahlreiche wissenschaftliche Studien wie zum Beispiel vom Umweltbundesamt oder im Auftrag des Umweltministeriums Rheinland-Pfalz bemängeln unter anderem große Informations- und Wissensdefizite beim Einsatz von Fracking-Technologie. Befürchtet werden unter anderem Risiken vor allem für das Grundwasser oder die Trinkwassergewinnung, da beim Fracking zum Teil gesundheits- und umweltgefährdende Chemikalien zum Einsatz kommen.

In der Entschließung der Länder wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, den Einsatz umwelttoxischer Substanzen bei der Anwendung der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten abzulehnen, solange die Risiken nicht abschließend geklärt sind. Weiterhin wird eine verbindliche Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gefordert. Mit Blick auf die Forschung empfehlen die Länder, dass die Bundesregierung einen Dialog mit allen Beteiligten (Unternehmen, Behörden, Wissenschaft und den an der Thematik interessierten Bürgerinnen und Bürgern) unter Federführung der Wissenschaft einen Dialog zu Forschungsbohrungen ohne Einsatz der Fracking-Technologie initiieren soll.

Verfahrensstand

Die Länder haben in der 906. Sitzung des Bundesrates am 01.02.2013 mit breiter Mehrheit die Entschließung nach Maßgabe einer Änderung angenommen. Darin wird die Bundesregierung gebeten zu prüfen, ob der Geltungsbereich des Bergschadensrechts auf die Gewinnung von Bodenschätzen durch Tiefbohrungen einschließlich des Betriebs von unterirdischen Kavernenspeichern erweitert werden kann. 

Den Beschluss des Bundesrates zu der Entschließung können Sie <link http: www.bundesrat.de _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier finden.

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