Inhalt
Der Bundesrat bekräftigt mit der Entschließung zum Erhalt des Vertrauensschutzes bei bestehenden Anlagen zur industriellen Erzeugung von Eigenstrom, dass eine sichere und umweltgerechte Energieversorgung zu wettbewerbsfähigen Preisen eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Industrieunternehmen in Deutschland ist. Der Bundesrat ist überzeugt, dass eine Belastung von bestehenden Eigenstrom-Anlagen mit zusätzlichen Abgaben die Wettbewerbsfähigkeit vieler Industrieunternehmen und damit eine Vielzahl von Arbeitsplätzen gefährdet. Die Energiewende muss so ausgestaltet werden, dass Deutschland weiterhin ein wettbewerbsfähiger Industriestandort bleibt und die Unternehmen auch in Zukunft mit ihren hocheffizienten KWK-Anlagen und Erneuerbaren-Energien-Anlagen einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten können. Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass die Eigenstromerzeugung aus Bestandsanlagen hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung und aus Erneuerbaren Energien zukünftig weiterhin nicht in die EEG-Umlage einbezogen wird. Ministerin Lemke verwies ihrer Rede auf die große Bedeutung hocheffizienter Eigenstromerzeugung für die internationale Wettbewerbsfähigkeit vieler Unternehmen.
Verfahrensstand
Der Bundesrat hat in seiner 942. Sitzung am 26. Februar 2016 die Entschließung entsprechend dem Votum des Landes Rheinland-Pfalz in geänderter Fassung beschlossen.
Die Grunddrucksache des Bundesrates finden Sie <link http: www.bundesrat.de shareddocs beratungsvorgaenge _blank external-link-new-window>hier (pdf-Download).
Die Rede von Ministerin Lemke finden Sie <link http: www.bundesrat.de _blank external-link-new-window>hier.