Inhalt
In dem Entschließungsantrag fordern Rheinland-Pfalz und fünf weitere Bundesländer die Bundesregierung auf, gegen die Umgehung von Arbeitnehmerschutzrechten durch Werkvertragskonstruktionen vorzugehen. Hintergrund ist die Tatsache, dass eine wachsende Zahl von Unternehmen zentrale Aufgaben auslagern und durch die Beschäftigung von Arbeitnehmern mit Werkverträgen in hohem Maße Kosten etwa bei Löhnen und Sozialversicherungen einsparen. Durch diesen verstärkten Einsatz von Werkverträgen wird die gerade erst im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz implementierte Lohnuntergrenze unterlaufen.
Der Antrag spricht sich deswegen dafür aus, einen gesetzlichen Mindestlohn auf Bundesebene einzuführen, um weiteres Lohndumping zu verhindern. Hier sehen die Antragsteller die Bundesregierung in der Pflicht. Zudem sollen die Rechte der Betriebsräte in Bezug auf Werkverträge gestärkt werden sowie neue Kontrollmöglichkeiten und Regeln zur Bekämpfung von Scheinselbstständigkeit, Scheinwerkverträgen und unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung eingeführt werden. Auch soll die Bundesregierung sicherstellen, dass die Umgehung von Arbeitnehmerschutzvorschriften insbesondere durch Schein-Werkverträge verhindert und die zur Untersuchung des Sachverhalts notwendigen Daten erhoben werden.
Verfahrensstand
Der Antrag war am 2. März 2012 in den Bundesrat eingebracht und dort an die zuständigen Fachausschüsse überwiesen worden.
Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales und der Finanzausschuss hatten dem Bundesrat empfohlen, die Entschließung zu fassen. Im Wirtschafts- und Rechtsausschuss kamen keine Mehrheiten dafür zustande. In seiner 895. Sitzung am 30. März 2012 hat der Bundesrat den Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Den Text des Entschließungsantrages können Sie <link http: www.bundesrat.de _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier finden.