| Bundesratsdrucksache 453/10

Entschließung des Bundesrates „Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im Internet“

Antrag des Landes Rheinland-Pfalz vom 14.07.2010

Inhalt

Trotz erweiterter Widerrufsmöglichkeiten nehmen Fälle, in denen Verbraucher aufgrund intransparenter und dubioser Geschäftspraktiken im Internet in Kostenfallen gelockt werden, weiter zu. Mit vermeintlichen Gratisangeboten verschleiern unseriöse Unternehmen die Entgeltlichkeit ihrer Angebote.

Durch die Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen. Zu diesem Zweck soll im BGB die sog. "Bestätigungs- bzw. Buttonlösung" verankert werden. Diese sieht vor, dass ein auf eine entgeltliche Gegenleistung gerichteter Vertrag im elektronischen Rechtsverkehr nur dann wirksam sein soll, wenn der Verbraucher vom Unternehmer einen Hinweis auf die Entgeltlichkeit und die mit dem Vertrag verbundenen Gesamtkosten in deutlicher und gestaltungstechnisch herausgehobener Form erhalten und diese Kostenmitteilung in einer gesonderten Erklärung bestätigt hat.

Der Antrag bekräftigt einen Beschluss des Bundesrates (BR-Drucks. 553/08, Ziffer1), der auf Antrag von Rheinland-Pfalz bereits am 19. September 2008 eine entsprechende Regelung vorgeschlagen hatte und von Verbraucherschutzverbänden begrüßt wurde.

Verfahrensstand

Zwischenzeitlich ist die Bundesregierung der rheinland-pfälzischen Forderung nachgekommen und hat ein Gesetz erarbeitet, mit dem die – nunmehr auch auf europäischer Seite geforderte – „Buttonlösung“ eingeführt wird. Das Gesetz fand am 30. März 2012 die abschließende Unterstützung durch den Bundesrat.

Den vollständigen Text der Entschließung finden Sie  hier (pdf-Download).

Eine Rede zu Protokoll von Staatsministerin Conrad anlässlich eines Antrages auf sofortige Entscheidung in der Sache finden Sie hier (pdf-Download).

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