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Die Europäische Kommission hatte die Ende 2017 auslaufende Befreiung von der EEG-Umlage für Bestandsanlagen bei der Eigenversorgung im Dezember vergangenen Jahres durch eine neue beihilferechtliche Genehmigung verlängert. Davon ausgenommen sind jedoch Anlagen, die nach dem 1. August 2014 in Betrieb genommen wurden. Für diese bislang ebenfalls privilegierten Anlagen ist deshalb seit dem 1. Januar 2018 die volle EEG-Umlage zu zahlen.
Für die Betreiber hat dies erhebliche finanzielle Folgen. Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung mit dem Entschließungsantrag dazu aufgefordert, ihre Gespräche mit der Kommission zügig fortzusetzen, um Brüssel zum Umdenken zu bewegen und so den Betroffenen die erforderliche Rechtssicherheit und wirtschaftliche Grundlage zu gewährleisten. Die entsprechenden Anlagen sollen weiterhin anteilig von der EEG-Umlage befreit werden. Im Sinne des Vertrauensschutzes müsse die entsprechende Regelung rückwirkend zum 1. Januar 2018 greifen.
Verfahrensstand
Der Bundesrat hat die Entschließung in seiner Sitzung am 2.02.2018 in geänderter Fassung beschlossen.
Den Text des Bundesratsbeschlusses können Sie <link https: www.bundesrat.de>hier finden.