Entschließung des Bundesrates: Praktische Umsetzung tierschutzgesetzlicher Regelungen zur Ferkelkastration

Antrag des Landes Rheinland-Pfalz vom 13.09.18 Inhalt Mit der letzten Änderung des Tierschutzgesetzes, die am 12. Juli 2013 verkündet wurde, wurde festgelegt, dass die betäubungslose Kastration von unter acht Tage alten männlichen Schweinen nur noch bis zum 31. Dezember 2018 zulässig ist.

Die vorgesehene Übergangszeit bis 2019 diente der zweifelsfreien Klärung der Umstellung der Verfahren auf den verschiedenen Stufen der Lebensmittelkette. Nach Mitteilungen der Landwirtschaft stellt die Notwendigkeit der Umsetzung des Verbotes der betäubungslosen Ferkelkastration ab 2019 die Tierhalterinnen und Tierhalter vor große Probleme. Begründet wird dieses unter anderem mit einer aus Sicht der Tierhalterinnen und Tierhalter fehlenden Praxistauglichkeit der zur Verfügung stehenden Alternativen.

 

Mit dem Entschließungsantrag wird das Ziel verfolgt, die Umstellung, die infolge des ab 2019 geltenden Verbotes der betäubungslosen Kastration von unter acht Tage alten Schweinen erforderlich wird, zu erleichtern. Die Bundesregierung soll gebeten werden, etwaige Hürden bei der Anwendung der zur Verfügung stehenden Alternativen zu prüfen und abzubauen.

 

Verfahrensstand

 

Der Aus­schuss für Agrar­po­li­tik und Ver­brau­cher­schutz des Bundesrates hat die Entschließung in seiner Sitzung am 1.10.2018 bis auf Wiederaufruf des antragstellenden Landes vertagt.

 

Den Text des Entschließungsantrags können Sie <link https: www.bundesrat.de>hier finden.

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