Inhalt
Mit dem Entschließungsantrag fordern die antragstellenden Länder die Bundesregierung auf, die Anwendbarkeit der Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes auf die Konstellationen der Abordnung und der auf Dauer angelegten Personalgestellung nach den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes und die sich daraus ergebenden Konsequenzen zu prüfen. Ferner wird die Bundesregierung aufgefordert unverzüglich zu regeln, dass öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften im Hinblick auf diese Konstellationen nicht in den Anwendungsbereich des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes fallen. Regelungsbedarf besteht, da es seit der Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes im Jahr 2011 eine Rechtsunsicherheit beim Einsatz von Personalgestellungen und Abordnungen gibt, die weder im Interesse der Beschäftigten noch im Interesse der öffentlichen Hand ist.
Verfahrensstand
Der Bundesrat hat den Entschließungsantrag am 29.11.2013 beschlossen.
Den Text der Entschließung können Sie <link http: www.bundesrat.de _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier finden.