| Bundesratsdrucksache 719/12

Entschließung des Bundesrates - Öffentlich geförderte Beschäftigung neu gestalten

Antrag der Länder Brandenburg, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein vom 15.11.2012

Inhalt

Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, die bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen für öffentlich geförderte Beschäftigung neu zu gestalten. Es gebe auch bei guter wirtschaftlicher Situation und steigendem Fachkräftebedarf eine Gruppe von Arbeitslosen, denen eine Integration in reguläre Beschäftigung in absehbarer Zeit nicht gelingen werde. Die Antragsteller bemängeln, dass die bestehenden arbeitsmarktpolitischen Instrumente für diesen Personenkreis unzureichend seien. Für diese Arbeitslosen bedürfe es im Rahmen langfristig angelegter individueller Integrationsstrategien öffentlich geförderter Beschäftigungsmöglichkeiten mit klaren qualitativen Standards, heißt es im Antrag. Die aktuellen bundesgesetzlichen Regelungen erwiesen sich deswegen als unzureichend.

Die Antragssteller fordern daher von der Bundesregierung eine zielgruppen- und wirkungsorientierte Gestaltung von öffentlich geförderter Beschäftigung, die offen für Übergänge in reguläre Beschäftigung ist. Um dies sicherzustellen, seien u.a. folgende qualitative Anforderungen zu berücksichtigen:

  • Einsatz öffentlich geförderter Beschäftigung im Rahmen individueller Integrationsstrategien. Voraussetzung ist ein qualitatives Profiling, das sicherstellt, dass diejenigen Arbeitslosen gefördert werden, die in absehbarer Zeit nicht in reguläre Beschäftigung vermittelt werden können,
  • gesicherte Finanzierung unter Nutzung der durch die Beschäftigung eingesparten passiven Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Passiv-Aktiv-Transfer),
  • Abschluss von Arbeitsverhältnissen unter Vereinbarung des tariflichen Arbeitsentgelts oder – wenn eine tarifliche Regelung keine Anwendung findet – des für vergleichbare Tätigkeiten ortsüblichen Arbeitsentgelts,
  • Sozialversicherungspflicht der Beschäftigung ohne Beiträge zur Arbeitslosenversicherung,
  • individuelle überjährige Gestaltung der Beschäftigungsdauer für jene Personen, denen der Übergang in reguläre Beschäftigung nicht gelingt,

größtmögliche inhaltliche Nähe zu regulären Beschäftigungsverhältnissen.

Verfahrensstand

Der Bundesrat hat den Entschließungsantrag am 23.11.2012 den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen. Am 14.12.2012 hat der Bundesrat mehrheitlich beschlossen, die Entschließung nicht zu fassen.

Den Text der Entschließung können Sie  <link http: www.bundesrat.de _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier finden.

Teilen

Zurück