Inhalt
Der Entschließungsantrag zielt darauf, dass der Bundesrat sich dafür ausspricht, die von öffentlichen Stützungsmaßnahmen profitierenden Banken und Finanzakteure an den Kosten der Krisenbewältigung zu beteiligen. Die Bundesregierung soll demnach intensiv und zeitnah die Umsetzung der folgenden Maßnahmen prüfen:
1.) Eine internationale Finanztransaktionssteuer als wirksames Mittel, um die von der Realwirtschaft weitgehend losgelösten Spekulationen auf den internationalen Finanzmärkten spürbar einzudämmen und einen Teil der auf den Finanzmärkten erzielten Gewinne zugunsten der öffentlichen Haushalte umzuleiten.
2.) Eine Fortsetzung der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steueroasen. Auch die sog. legalen Steuerschlupflöcher und die zur Vermeidung von Steuerumgehungen durch internationale Gestaltungen oder die steuerinduzierte Verlagerung von Geschäftsaktivitäten ins Ausland sollen weiter durch gesetzliche Maßnahmen eingeschränkt werden.
3.) Klare ordnungspolitischer Regelungen, die sicherstellten, dass die Vergütungssysteme der Banken transparent, nachvollziehbar und angemessen gestaltet würden.
Verfahrensstand
Der Bundesrat hat in seiner 868. Sitzung am 26. März 2010 beschlossen, die Entschließung nicht zu fassen.
Die zu Protokoll gegebene Rede von Finanzminister Kühl finden Sie im Plenarprotokoll der 868. Plenarsitzung (pdf-Download).
Den vollständigen Text des Entschließungsantrages finden Sie hier (pdf-Download).