Inhalt
In ihrer Entschließung stellen Rheinland-Pfalz und die weiteren antragstellenden Länder klar, dass Steuergerechtigkeit und eine faire Finanzierung des Gemeinwesens die Grundvoraussetzung für einen funktionierenden Staat darstellen. Dazu müsse unter anderem der zwischenstaatliche Informationsaustausch national und international effektiver gestaltet werden, um Steueroasen weltweit trocken zu legen. Die Länder fordern die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass der Anwendungsbereich der EU-Zinsrichtlinie zügig auf alle Kapitaleinkünfte und alle natürlichen und juristischen Personen ausgedehnt wird. Die antragstellenden Länder mahnen auch an, eine Neuauflage der schwarzen Liste für Steueroasen zu veranlassen und in diese Liste auch die Länder aufzunehmen, die zu keinem automatischen Informationsaustausch und nicht zur Beantwortung von Gruppenanfragen bereit sind. Außerdem müssten die Verjährungsfristen für Steuerbetrug verschärft werden. Die gegenwärtigen Regelungen in der Abgabenordnung stehen nach Auffassung der Antragsteller einer wirksamen Bekämpfung der Steuerhinterziehung entgegen, soweit die Frist für die Verfolgung entsprechender Sachverhalte gerade bei Auslandsbezug zu kurz bemessen ist. Verstöße gegen das Steuerrecht sollen künftig nicht mehr automatisch schon nach zehn Jahren verjähren.
Verfahrensstand
Der Entschließungsantrag wurde in der 909. Sitzung des Bundesrates am 03.05.2013 vorgestellt und in sofortiger Sachentscheidung mit der Maßgabe beschlossen, die strafbefreiende Selbstanzeige auf Bagatellfälle zu begrenzen. Den vollständigen Text des Entschließungsantrages finden Sie <link http: dipbt.bundestag.de dip21 brd _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier (pdf-Download).