In dem Entschließungsantrag fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, mit den Ländern über eine Grundgesetzänderung zu sprechen, um das Kooperationsverbot im Bildungsbereich aufzuheben. Der rheinland-pfälzische Koalitionsvertrag sieht eine entsprechende Bundesratsinitiative vor.
Das Kooperationsverbot im Bildungsbereich wurde 2006 mit der Föderalismusreform eingeführt. Die antragstellenden Länder halten es für nicht zielführend. Herausforderungen wie die Inklusion, der Ausbau der Ganztagsschulen, die frühkindliche Bildung, der Fachkräftebedarf im Bildungsbereich und die Digitalisierung könnten nur von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam bewältigt werden. Es müsse für den Bund möglich sein, an der Finanzierung von Bildung mitzuwirken.
Der Antrag begrüßt die erweiterten Möglichkeiten des Zusammenwirkens von Bund und Ländern bei der Finanzierung von Bildungsinfrastruktur in finanzschwachen Kommunen. Die Öffnung für finanzschwache Kommunen gehe aber nicht weit genug. Die Länder betonen, dass die fachliche Zuständigkeit für die Bildung weiter bei ihnen liegen müsse.
Verfahrensstand
Der Entschließungsantrag wurde in der Sitzung des Bundesrates am 22.09.2017 vorgestellt und in die Ausschüsse überwiesen.
Den Text finden Sie <link http: www.bundesrat.de shareddocs beratungsvorgaenge external-link-new-window>hier.