| Bundesratsdrucksache 813/11

Entschließung des Bundesrates – Kennzeichnung der Herkunft von in Lebensmitteln verarbeiteten Eiern und Eiprodukten

Antrag des Landes Rheinland-Pfalz vom 07.12.2011

Inhalt

In dem Entschließungsantrag wird die Bundesregierung aufgefordert, die Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln (Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung – LMKV) so zu ändern, dass alle Lebensmittel in Fertigpackungen, die Eier oder Eiprodukte enthalten, verpflichtend gekennzeichnet werden müssen, so dass die Haltungsart der Legehennen erkennbar ist. Bisher gelten nur für Eier, nicht aber für Lebensmittel EU-weit verbindliche Kennzeichnungsregelungen, die unter anderem anzeigen, aus welcher Haltungsform die Eier stammen. Dabei steht die Zahl „3“ für Käfighaltung, die „2“ für Bodenhaltung, die „1“ für Freilandhaltung und die „0“ für die ökologische Erzeugung. Durch ihr Kaufverhalten haben Verbraucherinnen und Verbraucher in den letzten Jahren klar gezeigt, dass sie Eier aus Käfighaltungen ablehnen. Eier mit einer „3“ werden deshalb im Lebensmitteleinzelhandel kaum noch angeboten. EU-weit wurde die Haltung von Legehennen in konventionellen – nicht ausgestalteten – Batteriekäfigen zum 1.1.2012 zwar verboten. Aber viele EU-Länder haben dieses Verbot noch nicht umgesetzt, so dass vor allem bei der Verarbeitung von Eiern in Lebensmitteln davon ausgegangen werden kann, dass die (billigeren) Eier aus Käfighaltung verwendet werden. Aus diesem Grund ist eine aussagekräftige Kennzeichnung der Haltungsform auf allen Lebensmitteln, in denen Eier verarbeitet wurden, ein wichtiger und notwendiger Schritt für mehr Transparenz von Tierschutzstandards bei der Lebensmittelproduktion. 

Verfahrensstand

Die Länder haben in der 908. Sitzung des Bundesrates am 22.03.2013 mit breiter Mehrheit die Entschließung nach Maßgabe von Änderungen angenommen. Unter anderem wurde die Forderung nach der Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung in eine Prüfbitte umformuliert, weiterhin wird die Bundesregierung aufgefordert, sich für eine EU-weit gültige Ausdehnung der Angaben zur Haltungsart einzusetzen und die Voraussetzungen für eine internetbasierte und bedarfsorientierte Bund-Länder-Kommunikationsplattform zur Überwachung des Eiermarktes zu schaffen.

Den Beschluss des Bundesrates zu der Entschließung können Sie <link http: www.bundesrat.de external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier finden.

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