| Bundesratsdrucksache 62/10

Entschließung des Bundesrates gegen die Verdrängung oder Ersetzung von Stammbelegschaften durch die Beschäftigung von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern

Antrag der Länder Rheinland-Pfalz und Bremen vom 04.02.2010

Inhalt

Der Entschließungsantrag des Landes Rheinland-Pfalz fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen bzw. Lücken im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu schließen, damit die Verdrängung oder Ersetzung von Stammbelegschaften durch deutlich schlechter bezahlte Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern unterbunden wird.. Für Leiharbeitnehmerinnen und –arbeitnehmer soll nach einer kurzen Einarbeitungszeit der Grundsatz „Gleiche Arbeit - gleiches Geld“ ohne Ausnahme gelten. Außerdem sollen Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer, die bei wechselnden Unternehmen eingesetzt werden, unbefristet bei den Leiharbeitsunternehmen beschäftigt werden,  so dass die Möglichkeit der konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung durch eigene Leiharbeitsgesellschaften begrenzt wird.

Hintergrund für die Initiative sind die durch den Fall Schlecker bekannt gewordenen Schlupflöcher im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, die es zu schließen gelte. Derzeit schließt die Firma Schlecker im Zuge von Umstrukturierungen kleinere Geschäfte und gründet so genannte „XL-Filialen“. Hier werden dann über Leiharbeit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Dumping-Löhnen und anderen ungünstigen Konditionen (beispielsweise bei Urlaubs- und Arbeitszeit) beschäftigt.

Verfahrensstand

Der Bundesrat hat in seiner 868. Sitzung am 26. März 2010 die Entschließung in einer deutlich abgeschwächten Neufassung angenommen. Danach wird die Bundesregierung „um Vorschläge gebeten, wie Missbrauch in der Zeitarbeitsbranche wirksam begegnet werden kann.“ Die Abstimmung über die ursprüngliche Fassung des Antrages, eingebracht von Rheinland-Pfalz, Bremen, Berlin und Brandenburg, entfiel.

Die Rede von Finanzminister Kühl vor der Schlussabstimmung finden Sie im Plenarprotokoll der 868. Plenarsitzung (pdf-Download).

Die vom Bundesrat beschlossene Neufassung der Entschließung und den vollständigen Text des Entschließungsantrages finden Sie hier (pdf-Download).

Teilen

Zurück