| Bundesratsdrucksache 576/10

Entschließung des Bundesrates für einen einheitlichen „Freiwilligen sozialen Dienst“

Antrag des Landes Rheinland-Pfalz vom 21.09.2010

Inhalt

Mit der Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Weichen für einen einheitlichen „Freiwilligen sozialen Dienst“ durch den konsequenten Ausbau der bestehenden Jugendfreiwilligendienste gestellt werden, falls die Wehrpflicht ausgesetzt wird. Der Gesetzentwurf soll u.a. sicherstellen, dass Doppelstrukturen vermieden werden und die entfallenden Zivildienstplätze als Plätze der bestehenden Jugendfreiwilligendienste FSJ und FÖJ nach den Qualitätsmaßstäben des Jugendfreiwilligendienstegesetzes weitergeführt werden. Außerdem wird gefordert, dass der Bund die Zuständigkeit für die Freiwilligendienste und damit auch die Finanzierungskompetenz übernimmt, indem eine Bundesverwaltung als Förderbehörde und zur Trägerzulassung geschaffen wird. Weiterhin sollen attraktive Anreize für einen „Freiwilligen sozialen Dienst“ geschaffen werden und die durch den Wegfall des Zivildienstes frei werdenden Mittel vollständig für den Ausbau der bestehenden Freiwilligendienste zur Verfügung gestellt werden. Eine parallele Existenz von freiwilligem Zivildienst und Jugendfreiwilligendiensten wird durch das Konzept von Rheinland-Pfalz deutlich abgelehnt.

Verfahrensstand

Der Entschließungsantrag wurde in der Bundesratssitzung am 24.09.2010 zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen und in der Sitzung des Bundesrates am 05.11.2010 gegen die Stimmen von Rheinland-Pfalz in einer neuen Fassung verabschiedet.

Den vollständigen Text des rheinland-pfälzischen Entschließungsantrages finden Sie hier (pdf-Download). 

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